Nach Urteil Lohnsenkung

Kaum hat das Bundesarbeitsgericht die Verordnung zum Postdienste-Mindestlohn für ungültig erklärt, senkt die Berliner PIN Mail AG ihre Stundenlöhne vom bislang geltenden Mindestsatz von 9,80 Euro auf 8,50 Euro pro Stunde – mit der wahrscheinlichen Folge, dass nunmehr eine ganze Reihe der PIN-Briefträger ergänzendes Hartz IV beantragen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Größter Kunde der Berliner PIN Mail AG ist der Senat selbst, der seit 2007 seine Behördenpost von diesem Dienstleister erledigen lässt – jährlich rund 22 Millionen Briefsendungen.

Quelle: taz Berlin 2.2.2010


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