Schlagwort: PIN AG

  • Nach Urteil Lohnsenkung

    Kaum hat das Bundesarbeitsgericht die Verordnung zum Postdienste-Mindestlohn für ungültig erklärt, senkt die Berliner PIN Mail AG ihre Stundenlöhne vom bislang geltenden Mindestsatz von 9,80 Euro auf 8,50 Euro pro Stunde – mit der wahrscheinlichen Folge, dass nunmehr eine ganze Reihe der PIN-Briefträger ergänzendes Hartz IV beantragen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Größter Kunde […]

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