Gesetzlicher Hass auf Unterschicht

Am 1. Januar 2010 sind es 5 Jahre, dass die Gesetze des Hartz IV-Pakets den „Hass auf die Unterschicht“ (taz 16.12.2009) gesetzlich legalisierten. Die rot-grüne Regierung mit Gerhard Schröder und Wolfgang Clement an der Spitze hatte ganz in neoliberaler Manier beschlossen, die Arbeitslosen seien nur zu faul zum Arbeiten und müssten deshalb durch Geld-Entzug „gefordert“ werden (vorher gab es mit Arbeitslosengeld II und einer einzelfallbezogenen Sozialhilfe deutlich mehr Geld). Die im Gesetz versproche „Förderung“ erwies sich in der Praxis als Geldquelle für dubiose Schulungsanbieter und die „Vermittler“ von Ein-Euro-Jobs.

Dass Arbeitslose schlicht deshalb keine Arbeit finden, weil es keine Jobs gibt, ist nicht allgemeines Verständnis. Dabei sprechen die Zahlen eine klare Sprache: Selbst im Aufschwung der Jahre 2005 bis 2008 sank die Zahl der Armen in Deutschland nur von 15 auf 14 Prozent. Und wenn im kommenden Jahr die Wirtschaftskrise voll auf den Arbeitsmarkt durchschlägt werden die Hartz-Gesetze ihre zerstörerische Wirkung voll entfalten.


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