Der Bürgergeld-Betrug

Bei den schwarz-gelben Koalitionsverhandlungen lässt sich gerade ein Lehrstück zur Vernebelung der öffentlichen Meinung beobachten. Getreu ihrem Wahlprogramm möchte die FDP die staatlichen Sozialleistungen durch ein „Bürgergeld“ ablösen. Und schon jubeln alle Medien. Perfide bringen die öffentlichen Meinungsträger das FDP-Programm in die Nähe des von fortschrittlicheren Menschen geforderten bedingungslosen Grundeinkommens. Und der Bürger lässt sich weider einmal verwirren.

Dabei genügt ein kurzer Blick auf die FDP-Forderung, um im „Bürgergeld“ zu erkennen, was es ist: Die weitere Kürzung der Hartz IV Leistungen bei gleichzeitiger zwangsweiser Ausweitung des Niedriglohn-Sektors.

Denn das FDP-Bürgergeld gibt es zu den gleichen Konditionen wie Hartz IV: Nachweis der „Bedürftigkeit“ und „Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme“. Dazu wird vorsorglich schon mal mit verschärften Sanktionen, sprich Zahlungskürzungen, gedroht für den Fall, dass man nicht bereit ist, sich für Minilöhne ausbeuten zu lassen. Und verschleiert wird auch, dass das FDP-Bürgergeld im Schnitt deutlich niedriger ist als der Hartz IV Regelsatz, der ja um andere Sozialleistungen (Miete etc.) ergänzt wird.

Ganz witzige Kommentatoren verweisen auf das amerikanisch-britische Modell der „Steuergutschrift“ für Niedriglöhner. Es ist richtig, dass das FDP-Bürgergeld damit fatale Ähnlichkeiten hat (ein Modell, das der Ultra-Neoliberale Milton Friedman entwickelt hat). Denn die FDP-Vorschläge sind im Kern Vorschläge zur Abschaffung des Sozialstaats, sollen Bedürftige engültig zu Almosenempfängern machen, die nicht mehr sozial gefördert werden, sondern von denen nur noch Wohlverhalten in Form von Niedriglohn-Arbeit gefordert wird.

Zur Erinnerung: Die fortschrittlichen Konzepte des bedingungslosen Grundeinkommens sehen ganz anders aus: Keine Bedürftigkeitsprüfung, keine Sanktionen, Zahlungen in Höhe eines soziokulturellen Existenzminimums, das auch die Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben ermöglicht (erster Schritt: Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes auf 420 Euro plus Miete), Verbindung des Grundeinkommens mit staatlichen Mindestlöhnen.


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