Hungerlöhne machen Hungerrenten

Die erleichterte Zulassung der befristeten Beschäftigung im Jahr 1984 bezeichnet deren Erfinder Norbert Blüm – damals Arbeitsminister der CDU-FDP-Bundesregierung, heute als seinen größten politischen Fehler (1984 meinte er noch „Lieber befristete Arbeit als unbefristet arbeitslos“).

Blüm hat erkannt, wozu die erleichterte Befristung führt: „Aus Hungerlöhnen werden Hungerrenten“

Das ist statistisch untermauert: ein Viertel aller Arbeitnehmer sind in sogenannten „atypischen“ Beschäfitigungsverhältnisse – befristet, in Teilzeit mit weniger als 20 Wochenstunden, als Leiharbeiter. Und die Hälfte dieser Arbeitnehmer bekommt Löhne unterhalb der Niedriglohngrenze, die im Jahr 2006 bei 9,85 Euro pro Stunde lag. Klar, dass diese Arbeitnehmer keine (400-Euro-Jobs) oder nur geringe Rentenansprüche erwerben und deshalb im Alter auf Hartz-IV-Niveau leben müssen.

Quelle: Südwest Presse 23.7.2010


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