2002: Christliche Leiharbeit

Nur zur Erinnerung: Im Jahr 2002 verabschiedete die damalige SPD-Grünen-Bundesregierung unter tatkräftiger Mithilfe der CDU-FDP-Opposition das „Hartz II“-Gesetz, das festlegte, dass – anders als im übrigen Europa – Leiharbeiter keinen gleichen Lohn bekommen müssen, wenn es für die Leiharbeiter einen eigenen Tarifvertrag gibt.

Das war die Gründungsstunde der „Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) hinter die die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und der Deutsche Handlungsgehilfen Verband (DHV) stecken. Diese Pseudo-Christen versorgen die Arbeitgeber mit 3 Flächentarifen und über 200 Haustarifen für rund 200.000 Leiharbeiter. So war es möglich Niedrigstlöhne von 4,81 zu legalisieren – noch niedriger entlohnte monatelange „Einarbeitungszeiten“ oder Arbeitszeitmodelle, die vorwiegend in der Pflicht der Leiharbeiter zur Ableistung unbezahlter Arbeitszeiten bestanden.

Erst Ende 2010 wurde die CGPZ vom Bundesarbeitsgericht als nicht berechtigt zum Abschluss von Tarifverträgen angesehen, weil es ihr von Anfang an an „Durchsetzungsmacht“, sprich Mitgliedern, fehlte. Dennoch besteht der Dumping-Verein weiter. Und schließt auch weiter Tarifverträge, die jedoch – um den Kriterien des Gerichts zu entsprechen – von den dahinter steckenden Organisationen mitunterzeichnet werden.  Aktuell sind es Löhne von 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten, die so tariflich und gesetzlich zulässig sind.

Quelle: taz 15.12.2010


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