1-Euro-Jobs nicht gesetzeskonform

Das Gesetz fordert, dass die als 1-Euro-Jobs bekannten „Arbeitsgelegenheiten“ für Langzeitarbeitslose nachrangig zu Vermittlung und Weiterbildung behandelt werden. In der Praxis jedoch sparen die Ämter bei den Hart-IV-Empfängern sich auf diese Weise die teure Qualifizierung der Langzeitarbeitslosen. Im Schnitt sind dreimal soviele Langzeitarbeitslose in 1-Euro-Jobs geparkt (sie fallen damit aus der offiziellen Arbeitslosenstatistik heraus) als in Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung. Und gegenüber sozivalversicherungspflichtigen Beschäfigungen im sogenanten zweiten Arbeitsmarkt – z.B. Arbeisbeschaffungsmaßnahmen – befindet sich nur ein Achtel der Zahl der 1-Euro-Jobber.

So sind die Lanzeitarbeitslosen – von denen es im Juni 2010 etwa 27.000 mehr gab als noch ein Jahr zuvor – im Schnitt waren 2009 933.000 Menschen offiziell länger als ein Jahr arbeitslos – wieder einmal die Verlierer. Und das im doppelten Sinne: sie bekommen keine Chance auf  einen neuen Arbeitsplatz (etwa durch Qualifizierung) und außerdem wird immer weniger Geld für sie aufgewendet. Allein im Sparpaket der Bundesregierung ist bei den Langzeitarbeitslosen eine Kürzung von 4,4 Milliarden Euro vorgesehen. So soll etwa die Arbeitsförderung um 2 Milliarden Euro gekürzt werden. Das bedeuetet dann noch weniger Fördern und noch mehr Fordern!

Quelle: Die Zeit (29.7.2010)


Beitrag veröffentlicht

in

von

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial