Geisterdebatte zur Leiharbeit

Es war im Jahr 2003 als das Gesetzespaket „Hartz II“ von der damaligen rot-grünen Bundestagsmehrheit und unter Zustimmung der damaligen schwarz-gelben Opposition verabschiedet wurde. Kerngedanke war es, die Leiharbeit für Unternehmen attraktiver zu machen – weil so angeblich Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose geschaffen werden sollten. Hartz II waren im wesentlich 2 Maßnahmen: Die Abschaffung des vorher geltenden so genannten Synchronisationsverbotes ermöglichte es Leiharbeitsfirmen Arbeitnehmer genau so lange zu beschäftigen, wie das Unternehmen, das sie ausleiht, die Leiharbeitnehmer benötigt. Damit entfiel für Leiharbeitsfirmen das unternehmerische Risiko, Arbeitnehmer auch dann beschäftigen zu müssen, wenn gerade kein Ausleih-Auftrag da war. Und der zweite Teil des Gesetzes war die Abschaffung der zeitlichen Begrenzung für Leiharbeiter-Beschäftigung (vorher: sechs Monate).

Logisch, dass vor allem Konzerne schnell erkannten, welches Lohndrücker-Potenzial in der neuen Leiharbeit steckte: Überall wurden konzerninterne und konzernübergreifende Leiharbeitsfirmen gegründet, die nur einen Zweck hatten: entlassenen Stamm-Arbeitnehmern die bisherige Arbeit zu halbiertem Lohn anzubieten.

Deshalb ist die Aufregung um Schleckers XL-Märkte und die Leiharbeitsfirma „Meniar“ (die von einem früheren Schlecker-Personalchef geführt wird) scheinheilig. Das war und ist Ziel der „Hartz II“-Gesetze.


Beitrag veröffentlicht

in

,

von

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial