Was ist sittenwidrig?

Die CDU-CSU-FDP-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „sittenwidrige“ Löhne per Gesetz zu verbieten. Die Linkspartei hat dieses Vorhaben als Aufforderung zur Lohnsenkung verstanden. „Die Zeit“ (19.11.2009) hat für einige Beispiele errechnet, welche Stundenlöhne danach noch bezahlt werden dürften, ohne „sittenwidrig“ zu sein:

  • Friseurhandwerk Sachsen: 2,04 Euro
  • Bewachungsgewerbe Berlin: 3,66 Euro
  • Hotels und Gaststätten Hamburg: 4,79 Euro
  • Einzelhandel Nordrhein-Westfalen: 5,15 Euro
  • Öffentlicher Dienst (Gemeinden) Westdeutschland: 5,79 Euro
  • Druckindustrie Ostdeutschland: 7,22 Euro

„Sittenwidrig“ soll ein Lohn sein, der um ein Drittel unter dem Tariflohn liegt. Zum Vergleich: Die DGB-Gewerkschaften fordern einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro pro Stunde. Das lehnt die derzeitige Regierung ab.


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