FDP greift an

Eigentlich gibt es keinen Kündigungsschutz in Deutschland. Das entsprechende Gesetz besagt nur, dass ein Arbeitgeber in einem Betrieb mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten begründen muss, warum er einen Arbeitnehmer, der länger als 6 Monate bei ihm arbeitet kündigen will. Und wenn die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen soll (betriebsbedingt), dann muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er bei der Auswahl des Gekündigten „soziale Gesichtspunkte“ beachtet hat. Das kann der Gekündigte vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen. Und manchmal gibt es dann eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber gegen seine gesetzlichen Pflichten verstoßen hat, aber trotzdem nicht mit dem Gekündigten weiter zusammenarbeiten will.

Die FDP hat nun in den Koalitionsverhandlungen auf Arbeitsgruppenebene erst einmal durchgesetzt, dass dieses Recht erst gelten soll, wenn die Firma, die kündigt, mehr als 20 Vollzeitarbeitsplätze hat (oder z.B. 40 Halbtags-Teilzeitarbeitsplätze). Damit würde es für Konzerne mit vielen kleinen Tochterfirmen leichter, nach Lust und Laune und „nach Nase“ zu kündigen. Und außerdem soll die gesetzliche Überprüfungsmöglichkeit erst greifen, wenn der Arbeitnehmer schon zwei Jahre im Betrieb ist.

Das wird dadurch erschwert werden, dass die FDP durchgesetzt hat, das bisherige Verbot der Kettenbefristung beim Arbeitgeber soll gelockert werden – war bisher nach spätestens zwei Jahren verboten, Arbeitsverträge erneut zu befristen, soll nach FDP-Wunsch nun nur noch eine Pause von 9 Monaten zwischen zwei befristeten Beschäftigungsverhältnissen liegen.

Ebenfalls in den Koalitionsverhandlungen auf Arbeitsgruppenebene erfolgreich war die FDP mit ihrem Begehren, dass Betriebsräte auch erst in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gebildet werden können – bislang ist dies ab 5 Arbeitnehmern möglich.

In den Aufsichtsräten der Großkonzerne soll es keine „paritätische“ Verteilung der Sitze zwischen Arbeitnehmern und Aktionären geben (wobei ohnehin immer die Stimme des von den Aktionären bestimmten Aufsichtsratsvorsitzenden entscheidet) und außerdem sollen die Gewerkschaftsmandate gestrichen werden.

Und noch einen schon seit 2005 bekannten Wunsch hat die schwarz-gelbe Neoliberalen-Koalition ausgegraben: Betriebsräte oder 75-Prozent der Beschäftigten sollen Abweichungen von Tarifverträgen zustimmen dürfen, wenn der Arbeitgeber behauptet, dass durch diese Abweichung Arbeitsplätze gesichert würden. Damit wird das Ende des Tarifvertragssystems besiegelt: Denn Tarifverträge werden – auch gesetzlich – von den Tarifparteien (Arbeitgeber und Gewerkschaften) streitig erkämpft. Betriebsräte und Arbeitnehmer aber dürfen in der Friedenspflicht (bei gültigem Tarifvertrag) nicht streiken – die FDP will, dass diese aber auf die Leistunen des Tarifvertrags verzichten dürfen. In Kürze würden dann Arbeitnehmer landauf landab von ihren Chefs gezwungen länger zu arbeiten (ohne Lohnausgleich) sowie auf Weihnachts- und Urlaubsgeld zu verzichten oder gar auf den regulären Lohn. Und niemand könnte dagegen einschreiten.


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