Sand im Renten-Auge

Altersarmut wird wegen der beständig sinkenden Löhne und der gesetzlich schon jetzt geregelten Rentenkürzungen schon in wenigen Jahren ein Problem. Immer mehr Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, werden die „Grundsicherung im Alter“ auf Hartz IV-Niveau beantragen müssen, weil ihre eigenen Rentenansprüche niedriger ausfallen. Das ist politischer Sprengstoff für die CDU mit ihren vorwiegend älteren Wählern aus der unteren Mittelschicht.

Deshalb wirbt Arbeitsministerin Ursula von der Leyen im „Regierungsdialog Rente“ für eine „Zuschussrente für Geringverdiener“ in Höhe von mindestens 850 Euro monatlich (die „Grundsicherung“ beträgt derzeit – je nach Miethöhe – zwischen 660 und 740 Euro monatlich). Das Problem: Die Bedingungen sind für die künftigen Rentner praktisch nicht erreichbar: Arbeitnehmer/-innen, die ab 2023 in Rente gehen sollen 45 Versicherungsjahre und davon 35 Beitragsjahre nachweisen (ältere, die bis dahin in Rente gehen, kommen mit 40 Versicherungs- und 30 Beitragsjahren davon).

Schon dies ist in Zeiten, wo Niedriglöhner als Leiharbeiter/-innen oft arbeitslos sind praktisch nicht erfüllbar. Doch von der Leyen und die CDU haben noch eine weitere Hürde vor die 850 Euro gesetzt: Ab 2027 muss man 15 Jahre Einzahlungen in private Riesterrenten-Versicherungsverträge nachweisen – als Nachweis der „Eigenvorsorge“ (vorher sind es einige Jahre weniger bis hinunter zu mindestens 5 Jahren für die Renteneintrittsjahre 2013 bis 2017). Das ist im Niedriglohnbereich, wo ein solcher Sparbeitrag trotz aller staatlicher Versicherungsförderung praktisch nicht erreichbar ist, eine absolute Verhinderungsgrenze.

Quelle: telepolis 10.9.2011


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