Ein Hartz für Vermieter

Der FDP gelingt das Wunder, die Interessen der Besitzenden zu pflegen und sich dabei auch noch als „sozial“ darzustellen. Das jüngste Beispiel dafür ist in der „telepolis“ nachzulesen: Die „Kosten der Unterkunft“, die Hartz IV Bezieher zusätzlich zum Regelsatz von 359 Euro monatlich beziehen, sollen künftig von den Behörden direkt an die Vermieter überwiesen werden – und nicht mehr vom Arbeitslosengeld II Bezieher, der den Mietvertrag abgeschlossen hat.

Der Hintergrund: Offenbar erwarten Menschen, die als Hartz-IV-Bezieher jeden Cent dreimal umdrehen müssen, dass sie für die gezahlte Miete eine angemessene Gegenleistung vom Vermieter erhalten. Es scheint nämlich so zu sein, dass die FDP die Miet-Direktzahlung durch’s Amt vor allem deshalb einführen will, weil die Armuts-Mieter ihren Vermietern häufig die Miete kürzen, weil Heizungen nicht funktionieren, Schimmel in der Wohnung ist oder ähnliches. Die FDP will nun, dass solche Mietkürzungen erst vorgenommen werden, wenn das Amt, das die Miete zahlt, vom Mieter davon informiert wurde und dieser detailliert nachgewiesen hat, dass der Vermieter auch nach mehrmaliger Aufforderung dem Mangel nicht abgeholfen hat.

So schustert die FDP ihrer Immobilienbesitzer-Wählerschaft mehr Geld zu und demütigt gleichzeitig die Hartz-IV-Empfänger (indem ihnen das Recht des Mieters auf Mietkürzung praktisch genommen wird). Interessant wird es nur da, wo Hartz IV als ergänzende Leistung an Niedriglöhner bezahlt wird – dort bekommt dann der Vermieter einen Teil der Miete vom Mieter und den Hartz-IV-Anteil vom Amt. Wenn es also den Besitzenden dient ist auch die FDP schon mal für mehr Bürokratie.


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