Niedriglohn per Kabinettsentscheidung

172.000 Menschen arbeiten im Wachgewerbe. Die Arbeitgeber dieser Branche haben eine eigenartige Auffassung von Mindestlöhnen: Eine kleine Pseudo-Gewerkschaft stand bereit, einen Mindestlohn-Tarifvertrg zu legitimieren. Dieser sieht Mindestlöhne zwischen 6 Euro im Osten und 8,32 Euro in Baden-Württemberg vor. Dann wurde ein Antrag gestellt, diesen Pseudo-Mindestlohn nach dem Entsendegesetz für allgemeinverbindlich zu erklären. Dagegen stimmte im Ministeriumsausschuss die Gewerkschaft ver.di, die auch im Osten 7,50 Euro Mindestlohn verlangt (auch wenn dort real derzeit nur 4,53 Euro gezahlt wird). Jetzt sind die Arbeitgeber beleidigt und winken mit einem Tarif, den die IG Metall für Großwäschereien abgeschlossen hat und der in Ostdeutschland 6,36 Euro Stundenlohn vorsieht. Die Wachgewerbe-Unternehmer wollen jetzt, dass das Bundeskabinett den Niedriglohn beschließt. Der Grund: sie wollen sich damit gegen die noch weniger zahlende osteuropäische Konkurrenz schützen.

Quelle: Süddeutsche Zeitung 18.9.2009


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