Geplante Nichtauszahlung

2,5 Millionen Kinder aus armen Familien sind theoretisch berechtigt, Mittel aus dem sogenannten Bildungspaket der CDU-Regierung mit Arbeitsministerin von der Leyen zu bekommen. Doch Anfang April – kurz vor Ende der sehr kurzen Antragsfrist – war nur für etwa 50.000 dieser Kinder (2 Prozent) ein entsprechender Antrag auf Zuschüsse zum Schulessen, für Sportvereinsbeiträge oder Musikschulunterricht gestellt.

Linken-Politikerin Katja Kipping kommentiert trocken: „Das Bildungspaket war von Anfang an als PR-Paket fürdas Haus von der Leyens ausgelegt und sollte von Debatten über einen höheren Regelsatz für Kinder ablenken.“ (Quelle: taz 18.4.2011)

Damit hat sie Recht: Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der Regelsätze für Hartz IV für verfassungswidrig erklärt hatte und dabei insbesondere kritisiert hatte, dass Kinder nur Teile von Erwachsenen-Sätzen bekommen, ohne Berücksichtigung der besonderen Kinder-Bedürfnisse, wollte die CDU-FDP-Regierung vor allem verhindern, dass mehr Geld für die Armen ausgegeben wird. Also stritt man sich sich um das Bildungspaket, das dann mit einem bürokratischen Antragsverfahren und kurzen Antragsfristen versehen wurde, um zu verhindern, dass allzuviele arme Familien davon erfahren und Anträge stellen.

 


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