Kein Grundsatzstreit

Die „taz“ (8.2.2011) weist in einem Kommentar darauf hin, dass das momentane Tauziehen um die Höhe der Hartz IV Regelsätze, das zwischen Regierung und Opposition wegen der Zustimmungspflicht im Bundesrat und der dort fehlenden Mehrheit der Regierungsparteien, abläuft nicht von wirklich grundsätzlicher Natur ist. Das Zitat:

„…der Streit um ganze 6 Euro kommt ja nicht von ungefähr. Regierung und Opposition sind sich einig, dass sich an Hartz IV nichts Bedeutsames ändern darf. Schließlich hat man dieses Projekt gemeinsam erfunden, nur dass damals Rot-Grün regierte und Schwarz-Gelb den Bundesrat dominierte“.


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