Arbeitgeber-Einseitigkeit

Ein Beispiel dafür, wie schnell im Krisen-Kapitalismus elementare Rechtsstaatsprinzipien ausgehebelt werden ist der elektronische Entgeltnachweis (Elena), mit dem Daten zum Arbeitsverhältnis an die Behörden gemeldet werden. Dort gibt es Felder, in denen die Arbeitgeber einseitig ihre Sicht „vertragswidrigen Verhaltens“ von Arbeitnehmern eintragen können – Abmahnungen, Kündigungsgründe und anderes. Der Arbeitnehmer hat keine Chance seine Sicht der Vorgänge darzustellen, auch werden die Ergebnisse von Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu nicht berücksichtigt.

Wer die Hartz-IV-Diskussionen über „faule Arbeitslose“ verfolgt hat, kann sich schnell ausmalen, dass mit dieser rechtsstaatswidrigen Einseitigkeit vor allem die Kürzung von staatlichen Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitslose vorbereitet wird.


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