Gewinnbeteiligung statt Lohnverzicht

In der Frankfurter Rundschau (25.6.2009) weist der Wirtschaftsrechtler Heinz Bontrup auf den Kernfehler der Diskussion um die Beteiligung von Arbeitnehmern an den Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind, hin:

Voraussetzung für Kapitalbeteiligungen sind echte Gewinnbeteiligungen und keine Lohnverzichte, wie sie zurzeit in kriselnden Unternehmen diskutiert werden. Auch die in der Vergangenheit in einigen Betrieben gezahlten Erfolgsprämien waren keine echten Gewinnbeteiligungen. Diese Prämien wurden nicht aus den versteuerten Profiten verteilt, sondern als Personalaufwand verbucht. Damit senken sie den Unternehmensgewinn und damit auch die Steuer. Die Steuerzahler beteiligten sich hier mit an den von Unternehmen gewährten Bonuszahlungen. Echte Gewinnbeteiligungen, und nur diese sind gesamtwirtschaftlich akzeptabel, setzen dagegen auf tarifvertraglich fixierte und an der Produktivitätssteigerung orientierte Reallöhne auf. Solche Gewinnbeteiligungen bedeuten, neben den Lohnzahlungen, eine unternehmensbezogene Verteilung des versteuerten Gewinns zwischen Kapital und Arbeit und stellen im Ergebnis eine Umverteilung zugunsten der Beschäftigten dar. Hier zeigt sich dann, warum Kapitaleigner echte Gewinnbeteiligung ablehnen.


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