{"id":782,"date":"2009-10-10T15:28:51","date_gmt":"2009-10-10T13:28:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gegenstrom.net\/wordpress\/?p=782"},"modified":"2009-10-10T15:52:12","modified_gmt":"2009-10-10T13:52:12","slug":"fdp-greift-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gegenstrom.net\/wordpress\/2009\/10\/10\/fdp-greift-an\/","title":{"rendered":"FDP greift an"},"content":{"rendered":"<p>Eigentlich gibt es keinen K\u00fcndigungsschutz in Deutschland. Das entsprechende Gesetz besagt nur, dass ein Arbeitgeber in einem Betrieb mit mehr als 10 Vollzeitbesch\u00e4ftigten begr\u00fcnden muss, warum er einen Arbeitnehmer, der l\u00e4nger als 6 Monate bei ihm arbeitet k\u00fcndigen will. Und wenn die K\u00fcndigung aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden erfolgen soll (betriebsbedingt), dann muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er bei der Auswahl des Gek\u00fcndigten &#8222;soziale Gesichtspunkte&#8220; beachtet hat. Das kann der Gek\u00fcndigte vor dem Arbeitsgericht pr\u00fcfen lassen. Und manchmal gibt es dann eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber gegen seine gesetzlichen Pflichten versto\u00dfen hat, aber trotzdem nicht mit dem Gek\u00fcndigten weiter zusammenarbeiten will.<\/p>\n<p>Die FDP hat nun in den Koalitionsverhandlungen auf Arbeitsgruppenebene erst einmal durchgesetzt, dass dieses Recht erst gelten soll, wenn die Firma, die k\u00fcndigt, mehr als 20 Vollzeitarbeitspl\u00e4tze hat (oder z.B. 40 Halbtags-Teilzeitarbeitspl\u00e4tze). Damit w\u00fcrde es f\u00fcr Konzerne mit vielen kleinen Tochterfirmen leichter, nach Lust und Laune und &#8222;nach Nase&#8220; zu k\u00fcndigen. Und au\u00dferdem soll die gesetzliche \u00dcberpr\u00fcfungsm\u00f6glichkeit erst greifen, wenn der Arbeitnehmer schon zwei Jahre im Betrieb ist.<\/p>\n<p>Das wird dadurch erschwert werden, dass die FDP durchgesetzt hat, das bisherige Verbot der Kettenbefristung beim Arbeitgeber soll gelockert werden &#8211; war bisher nach sp\u00e4testens zwei Jahren verboten, Arbeitsvertr\u00e4ge erneut zu befristen, soll nach FDP-Wunsch nun nur noch eine Pause von 9 Monaten zwischen zwei befristeten Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen liegen.<\/p>\n<p>Ebenfalls in den Koalitionsverhandlungen auf Arbeitsgruppenebene erfolgreich war die FDP mit ihrem Begehren, dass Betriebsr\u00e4te auch erst in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gebildet werden k\u00f6nnen &#8211; bislang ist dies ab 5 Arbeitnehmern m\u00f6glich.<\/p>\n<p>In den Aufsichtsr\u00e4ten der Gro\u00dfkonzerne soll es keine &#8222;parit\u00e4tische&#8220; Verteilung der Sitze zwischen Arbeitnehmern und Aktion\u00e4ren geben (wobei ohnehin immer die Stimme des von den Aktion\u00e4ren bestimmten Aufsichtsratsvorsitzenden entscheidet) und au\u00dferdem sollen die Gewerkschaftsmandate gestrichen werden.<\/p>\n<p>Und noch einen schon seit 2005 bekannten Wunsch hat die schwarz-gelbe Neoliberalen-Koalition ausgegraben: Betriebsr\u00e4te oder 75-Prozent der Besch\u00e4ftigten sollen Abweichungen von Tarifvertr\u00e4gen zustimmen d\u00fcrfen, wenn der Arbeitgeber behauptet, dass durch diese Abweichung Arbeitspl\u00e4tze gesichert w\u00fcrden. Damit wird das Ende des Tarifvertragssystems besiegelt: Denn Tarifvertr\u00e4ge werden &#8211; auch gesetzlich &#8211; von den Tarifparteien (Arbeitgeber und Gewerkschaften) streitig erk\u00e4mpft. Betriebsr\u00e4te und Arbeitnehmer aber d\u00fcrfen in der Friedenspflicht (bei g\u00fcltigem Tarifvertrag) nicht streiken &#8211; die FDP will, dass diese aber auf die Leistunen des Tarifvertrags verzichten d\u00fcrfen. In K\u00fcrze w\u00fcrden dann Arbeitnehmer landauf landab von ihren Chefs gezwungen l\u00e4nger zu arbeiten (ohne Lohnausgleich) sowie auf Weihnachts- und Urlaubsgeld zu verzichten oder gar auf den regul\u00e4ren Lohn. Und niemand k\u00f6nnte dagegen einschreiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eigentlich gibt es keinen K\u00fcndigungsschutz in Deutschland. 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